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Neues aus der Kanzlei
Neues rund um das Bau- und Verwaltungsrecht und um unsere Kanzlei
3 Dinge, die man über die Abnahme eines Bauwerks wissen sollte
Die Abnahme eines Bauwerks markiert einen der wichtigsten Meilensteine im gesamten Bauprozess. Gleichzeitig ist es auch einer der am häufigsten unterschätzten. Erst mit der Abnahme wird ein Bauwerk rechtlich als vertragsgemäß erbracht anerkannt. Genau ab diesem Zeitpunkt verschieben sich deshalb die zentralen Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Wer sich mit dem Thema nicht auskennt, riskiert im Zweifel Geld oder wertvolle Ansprüche zu verlieren. Deshalb folgen hier drei Dinge, die man über die Abnahme eines Bauwerks wissen sollte.
FAQ - Wir beantworten Ihre Fragen im privaten Baurecht
Was ist ein Bauvertrag und worauf sollte ich als Bauherr achten?Wie verhalte ich mich bei einem Abnahme- bzw. Übergabetermin richtig?
Ich befürchte, dass der Bauunternehmer mangelhafte Arbeiten erbringt – was kann ich tun?
Pauschalvergütung, Stundenlohn oder Einheitspreisvertrag?
Was ist eigentlich das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht hat – anders als der Wortlaut zunächst vermuten lässt – nichts mit einem Erbfall zu tun...
ZPO
Neues Gesetz stärkt Amtsgerichte und modernisiert Zuständigkeiten im Zivilprozessrecht
Zum 1. Januar 2026 ist das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (ZStrWuPRÄndG) in Kraft getreten.