von Lisa Baierle

Die Wärmepumpe meines Nachbarn raubt mir den Schlaf – und jetzt?

Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Doch insbesondere Luftwärmepumpen können aufgrund ihrer Geräuschentwicklung zu Konflikten in der Nachbarschaft führen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Nachbar:innen?

Hier treffen zwei Rechtsgebiete aufeinander: das private Nachbarrecht und das öffentliche Recht.

1. Zivilrecht: Abwehranspruch gegen den Nachbarn

Nach § 1004 BGB in Verbindung mit § 906 BGB kann ein Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung bestehen, wenn die Geräusche der Wärmepumpe das Nachbargrundstück wesentlich beeinträchtigen und keine Duldungspflicht besteht.

2. Öffentliches Recht: Antrag auf behördliches Einschreiten

Auch öffentlich-rechtlich bestehen Handlungsmöglichkeiten. Werden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten, kommt ein Antrag auf Einschreiten der zuständigen Behörde in Betracht.

Rechtsgrundlage können insbesondere §§ 22, 24 BImSchG sein. Die Behörde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung anordnen.

Was sollten Betroffene zunächst tun?

Zunächst empfiehlt es sich, die baurechtliche Situation und die tatsächliche Geräuschbelastung zu prüfen.

Hierbei kann eine Einsicht in die Bauakte hilfreich sein, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen. Auch Herstellerangaben, der Aufstellort und eine fachgerechte Schallmessung können wichtige Anhaltspunkte liefern.

Wichtig: Dass Wärmepumpen in Baden-Württemberg grundsätzlich verfahrensfrei errichtet werden dürfen, bedeutet nicht, dass sie ohne Rücksicht auf die Nachbarschaft betrieben werden dürfen.

Sie möchten wissen, ob Sie die Geräusche der Wärmepumpe Ihres Nachbarn hinnehmen müssen und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zustehen? Wir beraten Sie gerne – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Nachbarrecht.
21. October 2026